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Round-Table: Neue Dimension der Bedrohung

Mittwoch, 30. September 2015

Foto eines Monitors, auf dem die Website des Deutschen Bundestages zu sehen istUbiquitäre Bedrohung: Noch sind die Folgen des „Bundestagshacks“ nicht abschätzbar. Foto: BAKS

Kein Begriff hat in der vergangenen Dekade eine vergleichbare Karriere im sicherheitspolitischen Diskurs gemacht wie Vernetzte Sicherheit. Innerhalb weniger Jahre ist der Begriff - neben dem rein militärischen Ansatz - in wissenschaftlichen, innen-, entwicklungs-, finanz- und wirtschaftspolitischen Debatten aufgegriffen worden.

Insofern war es vor genau zehn Jahren nur konsequent, dass die BAKS die Schnittstelle zwischen Staat und Wirtschaft in den Fokus Ihrer Betrachtung gezogen hat. Zusammen mit der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH führt die BAKS seit 2006 jährlich eine Veranstaltung unter dem Titel „Zusammenarbeit von Behörden und Wirtschaft in Krisen“ durch. Im Rahmen dieses Round-Tables wollen die Kooperationspartner dem Begriff Vernetzte Sicherheit mit Blick auf seinen Bedeutungsinhalt sowie seine politischen Implikationen vor allem einen praktischen Mehrwert zukommen lassen. Rund 60 Gäste diskutierten gemeinsam mit den Vortragenden über zwei seit Jahren im Mittelpunkt stehenden Bedrohungen, zum einen Terrorismus, zum anderen Sicherheitsfragen des Cyberraums.

„Alte Bedrohungen - neue Formen: Terrorismus“

Das erste Panel unter dem Titel „Alte Bedrohungen - neue Formen: Terrorismus“ setzte einen Schwerpunkt auf das aktuelle Lagebild der Gefährdung in Deutschland. Die Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Wissenschaft gingen hierbei auf die Folgen des Bürgerkriegs in Syrien, mögliche Probleme durch Rückkehrer des Islamischen Staates (IS) und auf den zunehmend wieder in die Öffentlichkeit getretenen Rechtsextremismus ein.

Weltkarte mit Gefahreneinschätzung im Bereich TerrrorismusWird die Welt immer röter? Überblick über die globale Gefahrenlage mittels der „2015 Terrorism & Political Violence Risk Map“ von Aon Risk Solutions. Foto: BAKS

Von wissenschaftlicher Seite konnte festgehalten werden, dass durch die geographische Nähe des Nahen Ostens zunehmend die dort auftretende Destabilisierung von Staaten und Gesellschaften zu einem Problem für Europa werden könnte. Dortige inter- und intrazivilisatorische Krisen innerhalb der islamischen Gesellschaften seien Faktoren, die mit nach Europa getragen würden und eine Strukturänderung des Islams zur Folge hätten. Hinzu komme, dass durch diese gesellschaftlichen Probleme der sogenannte Transnationale Terrorismus gefördert würde und im Umkehrschluss außerdem der hier auftretende Rechtsradikalismus einen Gewinn daraus schlagen könnte.

Seitens des BKA und des BfV wurde deutlich, dass das Gefährdungsbild für Deutschland durch die neuen Trends im Terrorismus diffuser geworden zu sein scheint. Dies wurde damit begründet, dass es keine klaren Terrorparteien mehr gäbe und Grenzen und Regionen zusehends verschwimmen. Besonders ab dem Jahr 2013 wurde ein radikaler Wandel in der Qualität des Terrorismus festgestellt. Vermehrt scheinen nun selbstradikalisierte Einzeltäter und autonom handelnde Gruppen zu agieren, die zumeist durch die Verwendung von einfachen Tatmitteln auffällig werden. Hinzu kommen steigende Reisebewegungen von konvertierten Jugendlichen in Konfliktgebiete, um sich den dortigen Terrorgruppen anzuschließen. Dies habe schließlich zur Folge, dass das Problem auftrete, wie die Chancen der Ausreise dieser Personen aus Deutschland vermindert werden könnte.

Im Abschluss des Panels wurde die Problematik des Web 2.0 verbunden mit social media thematisiert. Diese stellen die Behörden immer mehr vor neue Herausforderungen: Die Propaganda, bspw. des IS, gehe mittlerweile derart professionell und schnell vor, sodass im Zuge der weltweiten Vernetzung auch in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge und Gräueltaten an potentiell empfängliche Personen herangetragen werden können. Besonders im Lichte der Flüchtlingsproblematik sei dies ein gefährliches Potential, da diese Personen somit leicht im Zuge aufkommender Frustration durch Propaganda bspw. in salafistische Milieus abdriften könnten.

„Neue Bedrohungen – alte Motive: Cyber“

Das zweite Panel unter dem Titel „Neue Bedrohungen – alte Motive: Cyber“ setzte sich mit Sicherheitsfragen im Cyberraum auseinander. Der Vertreter der Kanzlei Taylor Wessing zeichnete dabei den rechtlichen Rahmen für das Handeln in der digitalen Welt nach, während ein Security & Compliance Officer bei der SAP SE (Walldorf) die Sicht der Unternehmerseite darlegte und der Vertreter vom BKA Erfahrungen aus dem Bereich der Strafverfolgung schilderte.

Alle drei Panelisten machten die Komplexität und Schnelllebigkeit der technischen Entwicklung als wesentliche Herausforderung aus. Diese mache es für den Gesetzgeber schwierig, adäquate rechtliche Vorgaben zu formulieren, zugleich sähen sich die Schutzbemühungen seitens der Unternehmen beziehungsweise die Ermittlungsaktivitäten der Behörden mit ständig wechselnden Angriffsmethoden durch technisch versierte Täter konfrontiert. Als zusätzliche Hürde machten die Experten die grenzüberschreitende Dimension des Cyberraums aus. Zum einen brächten unterschiedliche Regelungsansätze in verschiedenen Rechtsräumen, etwa USA vs. EU, Belastungen für grenzüberschreitende Unternehmen mit sich, zum anderen böten Staaten mit unzureichender Rechtsdurchsetzung Cyber-Kriminellen  einen sicheren Hafen,  um von dort aus ihre Angriffe durchzuführen.

Die aus dieser Gemengelage folgenden Risiken für Unternehmen und ihre Kunden wurden anschließend im Plenum kontrovers diskutiert, wobei sich unter den Teilnehmern ein einheitliches Verständnis von der richtigen Verantwortungsverteilung zwischen Privatanwendern, Unternehmen und Staat naturgemäß nicht erzielen ließ. Einigkeit bestand darin, dass eine stärkere Sensibilisierung der Nutzer für IT-Risiken unerlässlich ist. In diesem Zusammenhang wurden Informationsangebote, wie die des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, positiv hervorgehoben. Zudem wurde ein weiterer Ausbau der internationalen Kooperation sowohl bei der Entwicklung technischer Standards als auch bei der Rechtssetzung und Verfolgung von Cyberkriminalität für erforderlich gehalten. Jüngere Entwicklungen, wie die jüngste Einigung innerhalb der EU auf eine neue, unmittelbar geltende Datenschutzgrundverordnung wurden insoweit positiv hervorgehoben. Der Weg zu einem „Cyber-Weltrecht“, nach dem auch in der Diskussion der eine oder andere Ruf laut wurde, dürfte gleichwohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Damit schloss sich erneut ein von der noch abstrakten Bedrohungslage bis zur lebensgefährlichen Krise gespannter Bogen. Für die Teilnehmer hat sich besonders der große Praxisnutzen, den die Experten den Teilnehmern auch in dieser Jubiläumsveranstaltung vermitteln konnten, sehr bewährt. Im kommenden Jahr wird die BAKS und AON die Teilnehmer wieder nach Berlin einladen.

Autoren: Manfred Bohr, Dr. Thomas Ramsauer, Sebastian Böckel